Abmahngefahren für Online-Shops
Mai 29th, 2011 | By Schreiberling | Category: Politik & RechtAbmahnungen von Online-Shops werden gelegentlich von Wettbewerbern vorgenommen, um die Konkurrenz einzuschüchtern, manchmal sind diese aber auch von Verbraucherschützern. In beiden Fällen sind sie ernst zu nehmen. Sollte ein Regelverstoß begangen worden sein, ist dieser unverzüglich zu beheben. Einer Abmahnung muss man sich nicht unterwerfen, wenn jedoch ein Regelverstoß begangen wurde und man diesen behebt, kann man auch die Abmahnung unterschreiben.
AGB Hosting Service für Shops
Mit diesem Hosting-Service haben Sie abmahnfeste AGB für Ihren Online-Shop.
Sie besagt nichts weiter, als dass man sich bei erneutem Regelverstoß einer freiwilligen Strafzahlung aussetzt. Die Abmahnung unter Konkurrenten ist ein Mittel der psychologischen Kriegsführung. Man kann sie also nicht unterschreiben, dennoch den Regelverstoß beenden, damit keine Klage riskiert wird.
Die Regeln für Online-Shops
Folgende Regeln müssen Sie gesetzlich einhalten:
- Anbieterkennzeichnung (Impressum), auch mit UST-ID, HR-Nummer
- Anbieterkennzeichnung von jeder Seite aus deutlich verlinken
- vollständige Datenschutzerklärung inklusive Hinweis auf Newsletterversand und Bonitätsprüfung
- Datenschutzerklärung von den Seiten aus, auf denen die Daten erhoben werden, verlinken
- Datenschutzrechtliche Einwilligungen nachweislich einholen, am besten per “Opt-In”
- Datensicherheit gewährleisten mittels SSL-Verschlüsselung, Gewährleistung von Passwortsicherheit und Zahlungssicherheit. Diesen Punkt müssen Sie am meisten ernst nehmen, hier droht der GAU.
- vollständige Produktbeschreibungen mit wesentlichen Merkmalen Ihrer Ware, allen Kennzeichnungspflichten von Textilien, Haushaltselektronik oder Lebensmitteln. Informieren Sie sich branchenspezifisch. Personennahe Dienstleister wie Partnerbörsen müssen auf andere Dinge wert legen.
- rechtlich einwandfreie Produktabbildungen. Vermeiden Sie unbedingt die Verletzung von Urheberrechten, übernehmen Sie nur lizenzfreie Fotos oder erwerben Sie die Lizenzen.
- vollständige und korrekte Preisangaben. Vermeiden Sie unerläuterte Streichpreise.
- vollständige Nennung von Zusatz- und Versandkosten
- Versandkosten deutlich verlinken, bevor der Bestellvorgang beginnt
- korrekte Nennung von Lieferzeiten, ohne Ihren eigenen AGB zu widersprechen
- transparenter Bestellvorgang mit Korrekturmöglichkeiten
- vollständige Nennung von Zahlungsmöglichkeiten, ohne Ihren eigenen AGB zu widersprechen
- korrekte Widerrufs- und Rückgabebelehrung. Es gibt ein Muster des Bundesjustizministeriums.
- Rückgabe- und Widerrufsrecht zur Bestellseite verlinken
- Korrekte AGB
- wirksames Einbeziehen der AGB mittels Opt-In-Box, gute Lesbarkeit der AGB. Vermeiden Sie “Kleingedrucktes”.
- Korrekte, widerspruchsfreie Vertragsformulierung
- E-Mail-Bestätigung vollständig
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