CE-Kennzeichnung – Sicherheit bei Produkten

Jun 9th, 2010 | By db | Category: Technik

Die Kennzeichnung sicherheitsrelevanter Produkte mit dem CE-Zeichen wurde im Jahr 1993 eingeführt. Sie dient der Sicherstellung des freien Warenverkehrs innerhalb der EU. Das CE-Zeichen muss auf Produkten angebracht sein, die in den Geltungsbereich von EG-Richtlinien fallen und damit bestimmten technischen Mindestanforderungen genügen. Gibt es diese Richtlinien nicht, darf auch das CE-Zeichen nicht angebracht werden.

Gegenwärtig gibt es 23 europäische Richtlinien, die eine solche Kennzeichnung fordern. Prominente Beispiele sind die Maschinenrichtlinie, die Niederspannungsrichtlinie (für elektrische Betriebsmittel) oder die Bauproduktenrichtlinie. Diese Vorschriften werden ständig aktualisiert und den technischen Entwicklungen angepasst. Daneben existiert jedoch eine Reihe von Produkt-Richtlinien, für die keine CE-Kennzeichnung vorgesehen ist (z.B. Verpackungen oder technische Arbeitsmittel). Andererseits ist es auch möglich, dass ein Erzeugnis in den Geltungsbereich mehrerer Richtlinien fällt. Das Inverkehrbringen von Erzeugnissen mit CE-Kennzeichnung darf nicht von einzelnen Ländern beschränkt werden, es sei denn, dass ein Produkt nicht den o.g. Richtlinien entspricht.

Als Kriterium für die Einhaltung der Richtlinien gilt die Übereinstimmung des Produktes mit harmonisierten europäischen Normen (HD) sowie ggf. nationaler Normen. Diese Bewertung kann durch den Hersteller selbst oder durch eine sogenannte “benannte Stelle” erfolgen. In letztem Fall muss das CE-Zeichen durch die 4-stellige Kennnummer der benannten Stelle ergänzt werden. Diese erteilt auch ggf. von der Richtlinie geforderte Zertifikate. Unter Umständen ist neben der Übereinstimmungs-Prüfung die Durchführung einer Risikobewertung erforderlich. Das Vorhandensein eines Qualitätsmanagement-Systems nach ISO 9000 (oder gleichwertig) ist bei der Serienproduktion von kennzeichnungspflichtigen Produkten zur Überwachung der laufenden Produktion notwendig. Über verbleibende Restrisiken eines Produkts muss der Anwender ggf. mit einer Betriebsanleitung informiert werden. Insgesamt werden acht Bewertungsverfahren für die verschiedenen Phasen von Entwicklung und Produktion unterschieden (Modul A bis G).

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Neben der Kennzeichnung auf dem Produkt gehört auch die Ausstellung einer EG-Konformitätserklärung zu den Pflichten des Herstellers oder Importeurs. Für den Verbraucher ist es wichtig zu wissen, dass es sich beim CE-Zeichen nicht um das Prüfzeichen eines unabhängigen Instituts, wie z.B. das VDE- oder GS-Zeichen handelt. Auf dem Produkt können oder müssen daher ggf. weitere Zeichen angebracht werden. Bestimmte nationale Aufsichtsbehörden, aber auch Versicherungen und Verbraucherverbände wachen darüber, ob mit dem CE-Kennzeichen versehene Produkte wirklich den gelten Richtlinien entsprechen, denn leider kommt es immer wieder zum Missbrauch des CE-Zeichens.

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