Zusatzbeiträge der Krankenkassen

Jan 26th, 2010 | By st | Category: Finanzen & Versicherungen
Viel Geld wird den Versicherten in Zukunft aus der Tasche gezogen. (C) by Claudia Hautumm/ pixelio

Viel Geld wird den Versicherten in Zukunft aus der Tasche gezogen. (C) by Claudia Hautumm/ pixelio

Seit der Einführung des Gesundheitsfonds im Jahre 2009 ist der Beitragssatz für alle gesetzlichen Krankenkassen gesetzlich festgeschrieben. Er liegt derzeit bei 14,9%. Darüber hinaus haben die Versicherer aber die Möglichkeiten, von ihren Mitgliedern Zusatzbeiträge zu erheben, wenn Sie mit dem Geld, das sie aus dem Fonds erhalten, nicht auskommen. In diesen Tagen verkünden die ersten Krankenkassen, noch 2010 solche Zusatzbeiträge zu erheben.

Für die Mitglieder der DAK hat dies zum Beispiel zur Folge, dass sie ab Februar 2010 jeden Monat acht Euro mehr für ihre Krankenversicherung zahlen müssen. Diese Pauschale greift unabhängig vom Einkommen des Versicherten. Die Krankenschwester zahlt also den gleichen Zusatzbeitrag wie ihr Chefarzt. Daher kann der Zusatzbeitrag auch als Einstieg in die von der schwarz-gelben Koalition geplante Kopfpauschale gesehen werden. Für die Arbeitgeber bedeuten die Zusatzbeträge übrigens keine zusätzliche Belastung – sie sind davon befreit.
Weitere Krankenkassen werden dem Beispiel der DAK schon bald folgen. Die AOK in Schleswig-Holstein hat ebenso wie die BKK Heilberufe und die Novitas BKK bereits angekündigt, Zusatzbeiträge zu erheben.

Versicherte, von denen ein Zusatzbeitrag verlangt wird, müssen diesen selbst überweisen. Ihnen steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu. Da allerdings momentan noch nicht abzusehen ist, welche Krankenkassen zukünftig ebenfalls Zusatzbeiträge verlangen werden ist ein Wechsel nicht ratsam.

Die Krankenkassen selbst kritisieren die Ausgestaltung des Gesundheitsfonds. Von acht Euro Zusatzbeitrag würden gut zwei Euro alleine für die Verwaltung und die Information der Mitglieder ausgegeben. Zwar hätten die Kassen die Möglichkeit, von ihren Mitgliedern noch höhere Beiträge zu fordern, allerdings darf dies in keinem Fall mehr als ein Prozent des versicherungspflichtigen Einkommens sein. Hierzu müsste die Krankenkasse aber bei jedem Mitglied eine Einkommensprüfung durchführen, was einen noch höheren Verwaltungsaufwand bedeuten würde.

Deshalb waren in den letzten Tagen auch vermehrt Stimmen zu hören, die statt höherer Krankenkassenbeiträge eine strengere Kontrolle der Ausgaben, zum Beispiel für neue Arzneimittel, forderten.

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