Vorratsdatenspeicherung und die größte Verfassungsbeschwerde der Geschichte
Dez 29th, 2009 | By st | Category: Politik & RechtAm 31. Dezember 2007 hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Verfassungsbeschwerde (Az. 1 BvR 256/08) zusammen mit einem Eilantrag zur sofortigen Aussetzung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Bis heute sind mehr als 34.000 Beschwerdeführer gefolgt, womit diese Verfassungsbeschwerde die größte in der Geschichte des BVerfG ist.
Das BverfG schränkte am 11. März 2008 per einstweiliger Anordnung, welche im Oktober 2008 ergänzt und verlängert wurde, die Herausgabe gespeicherter Daten ein. Am 15. Dezember 2009 fand die mündliche Verhandlung über die Verfassungsbeschwerde statt. Experten erwarten die Entscheidung des Ersten Senats über die Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung im Frühjahr 2010. Wenn das BVerfG das Gesetz für unvereinbar mit dem Grundgesetz erkläre, würde die Vorratsdatenspeicherung ihre rechtliche Gültigkeit und damit ihre Anwendbarkeit verlieren. Das Gericht könnte auch von einer Nichtigkeitserklärung absehen, das Gesetz jedoch dem Gesetzgeber zur Überarbeitung vorlegen.
Datenschützer, Internetnutzer und weitere Kritiker sehen in dem Gesetz insbesondere eine Gefahr für die Unverletzlichkeit des Fernmeldegeheimnisses, die Privatsphäre des Bürgers, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und weitere fundamentale Rechte. Nutzen und Freiheitsverlust stünden in keinem Verhältnis zueinander, da sich Verbrechenaufklärungsquoten nur geringfügig ändern würden und eine effektive Prävention durch das Gesetz ohnehin nicht erwirkt würde. Anonymisierungsdienste und –software oder das Ausweichen auf andere Kommunikationswege (bspw. Post) bieten für jedermann und somit auch für Kriminelle und Terroristen die Möglichkeit, der Datenerfassung zu entgehen. Das Gesetz verstöße nicht nur gegen den Erforderlichkeitsgrundsatz, sondern wirft auch grundlegende Fragen zum Verhältnis von Freiheit und Sicherheit auf.
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