Steht der Soli vor dem aus?
Nov 26th, 2009 | By admin | Category: Politik & Recht
Justizia steht vorerst voll und ganz auf der Seite der Steuerzahler. Foto © by freemediagoo.de
Das niedersächsische Finanzgericht beschert dem Bundesverfassungsgericht wieder einmal zusätzliche Arbeit. Es geht um den ungeliebten Soli, dessen Abschaffung bzw. zeitliche Befristung, die bereits im Bundestagswahlkampf sogar von einigen Unionspolitikern gefordert wurde. Dass im Koalitionsvertrag davon nichts steht, verwundert nicht, wird der Soli doch längst nicht nur für den Aufbau Ost genutzt.
Diese Tatsache und vor allem auch die zeitliche Länge des Zuschlages, immerhin seit 1993, hat nun ein Steuerzahler aus dem Landkreis Osnabrück zum Anlass genommen, gegen die Festsetzung des Soli-Zuschlages in seinem Steuerbescheid vom Jahr 2007 zu klagen und hat sich dafür sogar den Deutschen Steuerzahlerbund als Unterstützer mit ins Boot geholt.
Das Argument des Klägers lautet, dass der Soli längst ein Dauerinstrument zur Beschaffung von Finanzmitteln geworden und somit verfassungswidrig ist. Dabei sollte es sich bei dem Zuschlag um eine Ergänzungsabgabe handeln, die grundsätzlich nur vorübergehend erhoben werden dürfe, wenngleich eine zeitliche Eingrenzung seitens der Regierung nicht erfolgte.
Dieses Argument war auch ausschlaggebend für die Entscheidung des Finanzsenates unter Vorsitz der Richterin Georgia Gascard. Auch sie sah im Namen des Senates in dem Solidaritätszuschlag lediglich eine Ergänzungsabgabe, die nur solange erhoben werden dürfe, wie auch Bedarf besteht. Da es sich bei den Kosten für die deutsche Einheit nicht um einen vorübergehenden Finanzbedarf des Bundes handelte, sondern dass tragendes Motiv für die Einführung ein langfristiger Finanzbedarf gewesen ist, ist der Soli in der jetzigen Form verfassungswidrig und muss demnach vom Bundesverfassungsgericht untersucht werden.
Außerdem müsse man bei der verfassungsrechtlichen Prüfung des Gesetzes über den Soli-Zuschlag nicht nur die Artikel 105 und 106 des Grundgesetzes selbst zu Rate ziehen, sondern auch die Materialien, die zur Gesetzgebung geführt hätten. Und gerade in diesen Materialien findet sich die Vorstellung des Gesetzgebers, dass eine Ergänzungsabgabe wie der Solidaritätszuschlag nur zur “vorübergehenden Deckung von Bedarfsspitzen” dienen dürfe.
Der Präsident des deutschen Steuerzahlerbundes begrüßte die Entscheidung und stellte gleich klar, dass das Gericht weiteren Ergänzungsabgaben einen klaren Riegel vorgeschoben habe. Zudem muss sich die Politik endlich mit dem Soli befassen und einen konkreten Auslauftermin festlegen.
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