Karlsruhe bestätigt Recht auf Privatkopie
Nov 2nd, 2009 | By db | Category: Politik & RechtJusticia hat sich gegen die Industrie gestellt und für das Wohl des Volkes entschieden
© by Kladu/ Pixelio
Der Musikindustrie machen dramatische Umsatzeinbrüche zu schaffen, seit Musik nicht mehr vorwiegend in Form von CDs gekauft wird, sondern immer öfter mit legalen oder auch illegalen Downloads aus dem Internet gezogen wird. Große Unternehmen der Musikbranche suchten nun beim Bundesverfassungsgericht Hilfe gegen die sinken Absatzzahlen bei Musik-CDs und klagten gegen eine Regelung des Urheberrechts, die es erlaubt, zu privaten Zwecken Kopien von Musik anzufertigen. In diesen Privatkopien sieht die Musikindustrie einen Hauptgrund für sinkende Umsätze, weil gekaufte Musik kopiert und beispielsweise im Bekanntenkreis weitergegeben würde. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch die Klage vorwiegend aus formalen, aber auch aus inhaltlichen Gründen abgelehnt (Aktenzeichen 1 BvR 3479/08). Die Musikindustrie hat zwar die Klagefrist verpasst, weswegen die Klage nicht angenommen wurde. Das Gericht stellte in seiner Urteilsbegründung aber auch klar, dass das Interesse der Verbraucher, legal gekaufte Musik für den eigenen Gebrauch kopieren zu dürfen, schwerer wiegt als die Gewinninteressen der Industrie.
Für die Musikbranche ist das Urteil ein Dämpfer, weil das private Kopieren von Musik weiterhin unter bestimmten Bedingungen legal ist. Für die Musikfreunde hingegen sind das gute Nachrichten aus Karlsruhe, auch wenn einige Besonderheiten bei der Privatkopie beachtet werden müssen, um sich nicht strafbar zu machen. Wer Musik legal erworben, also als Datei oder auf einem Tonträger gekauft hat, darf für den eigenen, privaten Gebrauch Kopien anfertigen. Dabei ist es egal, auf welchem Medium die Kopien der Musik gespeichert werden. Das Gesetz erlaubt sowohl die Speicherung auf dem Computer als auch das Brennen von CDs oder DVDs.
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Sinn der Privatkopie ist es zum Beispiel, dass eine gekaufte Audio-Datei oder Musik-CD kopiert werden darf, um ein zweites Exemplar für den CD-Player im Auto oder der Ferienwohnung zur Verfügung zu haben. Verboten ist es nach wie vor, Musik illegal bei Online-Tauschbörsen herunterzuladen, zu kopieren und gegebenenfalls weiterzuverbreiten. Wichtig ist vor allem, dass die Privatkopie tatsächlich ausschließlich für private Zwecke verwendet wird. Ein Weiterverkauf kopierter Musik ist ebenso verboten wie die Verwendung der Kopien für öffentliche Vorführungen beispielsweise bei Disc-Jockeys.
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