Mängelrügen im Urlaub – wie geht man mit Problemen im Hotel um

Jul 27th, 2009 | By admin | Category: Urlaub & Reisen
Strand mit Palmen

Der Urlaub kann vom Traum zum Alptraum werden.

Bei einem Aufenthalt in einem Hotel kann es wie überall auf der Welt zu hygienischen Missständen, als auch zu nicht vertragskonformen Zuständen kommen, welche das Leben und Wohnen in einem Hotel erschweren oder gar unmöglich machen. So sind z.B. vorher verschwiegene Baustellen vor der Hotelanlage oftmals Teil einer Klage gegen die jeweiligen Anbieter der Reisen. Besonders in südlichen Ländern sind mangelhaft vorzufindende sanitäre Anlagen Grund der Beschwerde. Die Hitze der jeweiligen Region in Verbindung mit einem ungenügend abfließenden Abwasser ist für jeden Besucher des Landes eine Zumutung. Eine weitere Mängelrüge die allerorts anzutreffen ist, ist die der schlechten Verpflegung. So besteht z.B. eine gebuchte Vollpension aus kaum mehr zu ertragenden Mahlzeiten, welche völlig ungenießbar sind und sich jedwedem Geschmack entsagen.

All diese Fälle sind nur ein kleiner Teil der möglichen Mängel, welche in jedem Hotel der Welt vorkommen können. Sehr zum Unmut der Gäste, welche hier teilweise böse Überrascht werden. Das fotografieren oder filmen des Schadens oder der Unzumutbarkeit des Hotelzimmers ist wichtig und sollte nicht unterlassen werden, ob eventueller späterer Konflikte mit dem Reiseveranstalter. Hier sind vorzeigbare Beweise unerlässlich.

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Die erste Beschwerde sollte stets bei der Reiseleitung vor Ort geschehen, welche sich sogleich des Schadens annehmen kann. Hier erfolgt ein Abwägen der Situation und auch eine mögliche Alternative, welche zumeist den Umzug in ein Hotel ähnlicher Kategorie beinhaltet. Hat man ein 3-Sterne Hotel gebucht, so muss der Reiseveranstalter ein ebensolches bereitstellen können. Möchte man dieses Alternativangebot nicht als einzigen Schadenersatz hinnehmen, so muss man innerhalb eines Monats diesbezügliche Ansprüche geltend machen. Ein detailliertes Erfassen aller Mängel und der eingetretenen Situation vor Ort genügt um die Klage dingfest zu gestalten. Ein Einhalten der Klagefrist ist ratsam.

Generell ist es ebenfalls ratsam sich gütlich zu einigen, da erfahrungsgemäß zwei Drittel aller Kläger ihren Prozess gegen den Reiseveranstalter verlieren. Dieses ist den Studien der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht zu entnehmen.

(Bild von www.aarinfreephoto.com)

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